Teilnahmebedingungen.
§ 1 Veranstalter
1. Veranstalter des kostenlosen Gewinnspiels ist die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, Neuburger Str. 141 – 143, 94036 Passau, E-Mail: info@avp-autoland.de, Telefonnummer: 0851 70070 (nachfolgend AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG).
2. Eine Teilnahme am Gewinnspiel der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
3. Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 2 Gewinnspiel
1. Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.
2. Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.
§ 3 Teilnahme
1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland und/oder Österreich. Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
Auf § 5 Nr.1 ff. dieser Teilnahmebedingungen wird explizit hingewiesen.
2. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden. Ggf. können dem Teilnehmer jedoch Kosten von seinem Internetprovider berechnet werden, worauf die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG jedoch keinerlei Einfluss hat.
3. Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter ,die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
4. Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt, vgl. § 1 ff. dieser Teilnahmebedingungen.
§ 4 Ablauf und Gewinn
1. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein vollständiges Ausfüllen des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig.
2. Gewinn: 1x ein 3-in-1-Mitwachsfahrrad von der Marke Vici
3. Die Inanspruchnahme des Gewinns erfolgt unverbindlich und freiwillig. Eine Barauszahlung oder ein Ersatz des Gewinns ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel
1. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG und der mit der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG konzernrechtlich verbundenen Unternehmen sowie etwaiger anderer Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspiels beauftragt sind, sowie deren Angehörige.
2. Das Recht, einzelne Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, behält sich die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG ausdrücklich vor.
3. Eine Manipulation führt zum Gewinnspielausschluss.
4. Sollten Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen behält sich die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG außerdem das Recht vor, einen bereits vergebenen Preis abzuerkennen und die Rückgabe oder Rückzahlung des Wertes des vergebenen Preises zu verlangen.
§ 6 Dauer des Gewinnspiels, Abwicklung und Gewinnermittlung
1. Die Teilnahme ist ausschließlich im Zeitraum vom 13. März 2026 bis einschließlich 15. März 2026, jeweils zwischen 10:00 Uhr und 17:30 Uhr, möglich. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Kontaktangaben verantwortlich. Nachträgliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
2. Die zur Ermittlung des Gewinners benötigten Daten werden von der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG im Rahmen der Gewinnverständigung erhoben und streng vertraulich behandelt. Auf § 8 dieser Teilnahmebedingungen wird entsprechend verwiesen.
3. Die Auslosung erfolgt am 16. März 2026 nach dem Zufallsprinzip. Hierbei entscheidet das Los. Im Anschluss wird der Gewinner per E-Mail oder Telefon verständigt.
4. Meldet sich der Gewinner oder die Gewinnerin nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung zurück, wird der Gewinn neu verlost. Der Ersatzgewinner wird am 24. März 2026 gezogen und auf die vorgenannte Weise kontaktiert.
5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 7 Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung des Gewinnspiels Datenschutz
Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder auch zu verlängern. Das Gewinnspiel wird insbesondere dann vorzeitig beendet, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen (z. B. Fehler oder Manipulation, die die eingesetzte Hard- und/oder Software betreffen) oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Aus einer solchen vorzeitigen Beendigung können die Teilnehmer keine Ansprüche gegen die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG ableiten.
Resultiert eine vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels aus einem Verhalten eines Teilnehmers oder sonstiger Dritter, kann die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG von diesem den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
Missbräuchliches Verhalten bei der Gewinnspielteilnahme ist verboten.
§ 8 Datenschutz
1. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, Graflinger- Str. 125, 94469 Deggendorf vertreten durch. Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist CB ADDATA GmbH. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
CB ADDATA GmbH
Geschäftsführer Christian Bößl
Reitmeierfeld 23
94099 Ruhrstorf an der Rott
Telefon: 08531 9784470
E-Mail: christian@cb-addata.de
2. Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels:
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und insbesondere zur Abwicklung des Gewinns. Zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des jeweiligen Teilnehmers erhoben und gespeichert.
3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, eine darüber hinaus gehende Weitergabe ist zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig.
4. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen zur Erfüllung eines Vertrages).
5. Speicherdauer: Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die im Rahmen des Gewinnspiels verarbeiteten personenbezogenen Daten der Teilnehmer spätestens drei Monate nach dem Ende des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine wirksame Einwilligung zur Weiterverarbeitung (etwa bezüglich des Newsletter-Versandes) vorliegt und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
6. Betroffenenrechte der Teilnehmer: Das geltende Datenschutzrecht räumt den Teilnehmern bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die nachstehend aufgeführten Betroffenenrechte ein:
– Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO
– Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
– Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
– Recht auf Einschränkung der Verbreitung gemäß Art. 18 DSGVO
– Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO
– Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
– Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO
– Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO
7. Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Im Übrigen wird auf https://www.avp-autoland.de/datenschutz/ verwiesen.
§ 9 Haftungsausschluss
1. Die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG haftet im Rahmen des Gewinnspiels nur, wenn durch Pflichtverletzungen von AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person verursacht worden ist oder die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wesentliche Pflichten verletzt wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen von der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG und Ansprüche, die auf die Teilnahme an diesem Gewinnspiel oder die Entgegennahme oder die Verwendung an dieser Teilnahme zurückzuführen sind oder die aufgrund technischer Probleme, Hardware- oder Software-Probleme, abgebrochener, fehlerhafter oder nicht verfügbarer Netzwerkverbindungen entstanden sind, oder für Probleme, die die Möglichkeit des Teilnehmers zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel ggf. einschränken oder unterbinden, sind ausgeschlossen. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen von AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer tragen die alleinige Haftung und alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen Daten und stellen sicher, dass sie über die erforderlichen Rechte an etwaigen von ihnen bereitgestellten digitalen Daten verfügen. Die Teilnehmer haften insoweit gegenüber der AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG und halten die AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG schadlos für alle entstehenden Verluste und Schäden und für Rechtsstreitigkeiten und Klagen Dritter aufgrund von möglichen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter im Rahmen der Gewinnspielteilnahme. Die Teilnehmer übernehmen auf eigene Kosten die Abwehr derartiger Rechtsstreitigkeiten und Klagen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Einklagbarkeit des Gewinns ist ausgeschlossen.
2. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.