ELEKTRO INVESTITIONSBOOSTER FÜR ALLE.
DIE HIGHLIGHTS AUF EINEN BLICK:
Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung Verfügbar für alle Elektrofahrzeuge des VW Konzerns (1) Degressive Abschreibung i. H. v. 75 % Verlängerung der KFZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge Bruttolistenpreis-Anhebung auf € 100.000,–
Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm ab 2025 setzt die Bundesregierung gezielte Anreize, um den Einsatz von Elektrofahrzeugen in Unternehmen zu beschleunigen. Profitieren Sie gemeinsam mit uns von attraktiven Vorteilen bei der Anschaffung Ihrer Dienstwagen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Verlängerung der KFZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: Als Unterstützung für den Ausbau der Elektromobilität verlängert die Bundesregierung die Frist für die zehnjährige KFZ-Steuerbefreiung um weitere 5 Jahre. Wenn Sie nun bis 31.12.2025 ein Elektrofahrzeug neu zulassen, profitieren Sie von der Steuerbefreiung bis einschließlich 2035 und nicht wie bisher nur bis 2030.
75 % degressive Abschreibung im Anschaffungsjahr: Für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, können Unternehmen eine degressive Abschreibung mit einem Satz von 75 % im Jahr der Anschaffung in Anspruch nehmen.
Erweiterte Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen: Elektro-Dienstwagen werden künftig weiterhin steuerlich begünstigt – sogar wenn ihr Bruttolistenpreis bis zu € 100.000,– beträgt. Dies entspricht einer deutlichen Anhebung gegenüber der bisherigen Grenze von € 70.000,–.
Diese Neuerungen sind Teil einer gezielten Strategie, den betrieblichen Einsatz von E-Mobilität zu stärken und kleineren wie mittleren Unternehmen eine finanzielle Erleichterung zu ermöglichen.
Entdecken Sie unsere Elektrofahrzeuge im Fahrzeugmarkt:
VW Elektromodelle | VW Nutzfahrzeuge Elektromodelle | Audi Elektromodelle | CUPRA Elektromodelle | Škoda Elektromodelle

Ihre anfrage.
Unsere Verkaufsberater freuen sich auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne ausführlich. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Suche nach Ihrem neuen Dienstwagen!
Telefonisch: +49 9931 40449271.

DER perfekte DEAL!
Warum gerade jetzt investieren?
- Die steuerlichen Vorteile erleichtern die Finanzierung und machen Elektromobilität wirtschaftlich attraktiver.
- Unternehmen können mit modernen Elektrofahrzeugen umweltfreundlicher und zukunftssicher agieren.
- Die erhöhte Förderschwelle für Dienstwagen schafft zusätzlichen Spielraum für Investitionen.
Wie Sie jetzt profitieren:
- Prüfen Sie, ob Ihre geplanten Elektrofahrzeuge im Förderzeitraum (nach 30. Juni 2025 bis 1. Januar 2028) angeschafft werden.
- Stellen Sie sicher, dass der Bruttolistenpreis unter der Grenze von 100.000 Euro liegt, um die Begünstigung als Dienstwagen zu nutzen
- Lassen Sie sich steuerlich beraten, um die optimale Abschreibungsstrategie und Verzinsung zu ermitteln
Unsere förderfähigen Beispielfahrzeuge:
VW
- ID.3
- ID.4
- ID.5
- ID.7
VW Nutzfahrzeuge
- ID.Buzz
- ID.Buzz Cargo
- e-Transporter Kasten
- e-Transporter Kombi
- e-Caravelle
Audi
- Q4 e-tron
- A6 e-tron
- S6 e-tron | Stromverbrauch (kombiniert): 17,4 – 15,7 kWh/100 km | CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km | CO2-Klasse: A
- Q6 e-tron
- SQ6 e-tron | Stromverbrauch (kombiniert): 18,4 – 17,5 kWh/100 km | CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km | CO2-Klasse: A
CUPRA
- Born
- Tavascan
Škoda
- Elroq
- Enyaq
Investitionsbooster für Elektrofahrzeuge.
Sie möchten den Investitionsbooster für Ihre Dienstwagen nutzen? Schreiben Sie uns einfach. Wir setzen uns gerne zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Angebot gültig bis 31. Dezember 2025.
(1) Ausgenommen Porsche.