Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.avp-autoland.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
AVP AUTOLAND GmbH & Co. KG
Graflinger Straße 125
D-94469 Deggendorf
info@avp-autoland.de
+49 9931 709 400
+49 9931 709 445
https://www.avp-autoland.de/kontakt/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die farbliche Gestaltung unserer Website folgt den Vorgaben unserer Corporate Identity (CI). Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen.
Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter.
Unser auf der Website integrierter Neuwagenkonfigurator, der von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, weist derzeit noch nicht die vollständige digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf. Uns sind spezifische Mängel im Bereich der Barrierefreiheit innerhalb dieses Tools bekannt. Wir sind im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen. Eine Behebung dieser Mängel wird bis zum 31. August 2025 angestrebt.
Unser auf der Website integriertes Formular zum Wunschfahrzeug, das von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, weist derzeit noch nicht die vollständige digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf. Uns sind spezifische Mängel im Bereich der Barrierefreiheit innerhalb dieses Tools bekannt. Wir sind im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen. Eine Behebung dieser Mängel wird angestrebt.
Unser auf der Website integriertes Formular zu Financial Services, das von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, weist derzeit noch nicht die vollständige digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf. Uns sind spezifische Mängel im Bereich der Barrierefreiheit innerhalb dieses Tools bekannt. Wir sind im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen. Eine Behebung dieser Mängel wird angestrebt.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere tabellarische Darstellungen, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der Vielzahl individueller Tabellen und des manuellen Erstellungsprozesses können diese Tabellen derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden.
Einige Bilder welche in Gallerien eingebunden sind verfügen über keine Alt-Texte.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Tabellen & Gallerien würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Website schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch DritteDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.